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24

Jul

2009

Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht: Wissenswertes für Schriftsteller/innen

Als kreativ arbeitender Mensch kommt man um den Begriff "Urheberrecht" nicht herum. Daher erkläre ich dir hier kurz alle wichtigen Punkte des deutschen Urheberrechts.

 

Das Urheberrecht dient zum Schutz des geistigen Eigentums einer Person, d.h. es schützt das Recht des Urhebers (Erschaffers) an seinen Werken.

Das Urheberrecht ist ein Privatrecht und kann nur einer natürlichen Person zugesprochen werden (also keinen Firmen und keinen Tieren, es gab da schon mal den Fall von Bilder malenden Schimpansen).

 

Für das Urheberrecht muss man sich und sein Werk nirgendwo "anmelden". Mit dem Erschaffen eines litarischen, künstlerischen oder ähnlichen Erzeugnisses (Werkes) gilt man automatisch als Urheber.

Von dem Fehlen eines Urheberrechts-Vermerks darf auch nicht auf die Gemeinfreiheit (= kein Urheberrecht (mehr) vorhanden) eines Werkes geschlossen werden.

Der Urheber hat das Recht, die Nutzungsrechte an seinen Werken frei und ausschließlich zu vergeben.

 

Haben mehrere Personen ein Werk gemeinsam erschaffen, steht ihnen auch das Urheberrecht gemeinsam zu.

Übertragbar ist das Urheberrecht nur durch Erbfolge.

Das Urheberrecht verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (oder dessen Erben). 

Es gibt einen Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright: Das Copyright ist nur ein Verlags-/Reproduktionsrecht, welches lediglich die Reproduktionsrechte des Reproduzenten regelt, also beispielsweise die Druckrechte eines Verlags.

Außerdem ist das Urheberrecht auch nicht identisch mit dem gewerblichen Rechtsschutz (z.B. Patent- und Markenrecht).

 

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt dann vor, wenn ein Werk ganz oder teilweise und ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers/Rechtsinhabers kopiert oder verwendet wird.

Eingeschränkt ist das Urheberrecht z.B. bei Zitat- und Privatkopien, diese sind legal.

 

Eine Verletzung des Urheberrechts kann zivil-, straf- und wettbewerbsrechtlich verfolgt werden, das bedeutet u.a. Geldstrafe/Freiheitsstrafe und Unterlassungs- sowie Schadensersatzanspruch.

 

Wer trotz der abschreckenden Strafen befürchtet, sein Werk könnte gestohlen werden, kann dieses beispielsweise auf CD brennen und per Einschreiben an sich selbst verschicken, der Poststempel gilt dann bei Bedarf als Beweis dafür, dass sich das Werk zum jeweiligen Zeitpunkt schon im Besitz des Empfängers befunden hatte. 

as Urheberrecht ist ein besonderer Unterpunkt des Persönlichkeitsrechts, welches im Grundgesetz verankert ist.

In erster Linie sichert das Persönlichkeitsrecht die Würde des Menschen und das Recht auf persönliche Entfaltung.

Das bedeutet auch: Als Autor darf man keine real existierenden Personen verunglimpfen oder deren Ruf schädigen. Verboten sind die Verbreitung von Unwahrheiten (Verleumdung, üble Nachrede) und die Beleidigung real existierender Personen.

Am besten erfindet man daher alle seine Charaktere.

Manchmal geht das aber nicht.

In solchen Fällen sind Namen und Ortsangaben zu ändern, die Geschichte ist als fiktiv zu deklarieren und am besten benutzt man auch ein Pseudonym.

 

Eine rethorische Frage zum Schluss: Hat nicht genau genommen jede Form von Literatur irgendeinen Bezug zur Realität/zu real existierenden Personen?

 

Lies auch: So viel zum Thema Kunstfreiheit

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