Sa

03

Apr

2010

So viel zum Thema Kunstfreiheit

Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Manchmal jedoch hat es den Anschein, sie steht da nur so zur Zierde. Andere Rechte schränken sie doch ziemlich massiv ein:

 

Kunstfreiheit VS Markenrecht

oder Übertriebene Angst vor Trittbrettfahrern

 

Markenrechtlich geschützte Begriffe sind tabu.

Lächerliches Beispiel aus der Community von fanfiktion.de: Ein Brillenglasdesigner verbietet es den Fanfiktion-Autoren, dass sie den tollen, neuerdings geschützten Begriff für die Brillenglas-Schmuckstücke in ihren Geschichten verwenden. Es ist keinerlei Beziehung zwischen Fanfiktions und Brillengläsern da und es will auch niemand irgendwem einen Gewinn abschlagen. Trotzdem lässt sich das Verbot durchsetzen.

(http://blog.fanfiktion.de/archives/25-.html ff.)

 

Titelschutz

Selbes Prinzip gilt auch dafür, dass zwei unterschiedliche Bücher nicht den selben oder sehr ähnliche Titel haben dürfen. Einerseits ganz gut, andererseits...

Warner Bros. z.B. hat gegen den Bollywood-Film "Hari Puttar" geklagt, weil der Name angeblich "Harry Potter" zu ähnlich sei. Dabei ist "Hari" ein weit verbreiteter indischer Vorname und "Puttar" heißt Sohn... 

(http://news.bbc.co.uk/2/hi/south_asia/7628948.stm)

 

Wie du dich als Autor schützt

Bei einem großen Publikumsverlag wird der Titel deines Werkes sowieso meist nicht von dir festgelegt.

Für sonstige Buchveröffentlichungen kannst du den Titel durch Recherche, z.B. im VlB, überprüfen:

http://www.autorenhaus-verlag.de/titelunddomainrecherche.phtml

Auch Marken lassen sich selbst kostenlos überprüfen, einfach mal "Markenrecht Recherche" googeln. 100% Sicherheit gibts natürlich in beiden Fällen nur beim Anwalt. 

 

Kunstfreiheit VS Persönlichkeitsrecht

oder Guter Ruf (im Zweifelsfall) vor Gerechtigkeit

 

Das Persönlichkeitsrecht schützt die Ehre von Personen. Folglich darf ein literarisches Werk keine Personen verunglimpfen.

Beispiel: In einem von einem Bischof misshandelten Kind schlummert ein Schriftsteller. Das Kind wird erwachsen, kann aber alle seine traumatisierenden Erlebnisse nicht verdrängen. Dank seiner Begabung schafft es das Kind aber, diese niederzuschreiben. Nun findet es den Mut und den passenden Verlag für eine Veröffentlichung. Der Autor verändert Namen und Orte, bis auf seinen eigenen Namen, da er genug Rückrat hat, der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen. Sagt mit gutem Gewissen, die Geschichte sei wahr.

Wenn nun, z.B. vom Namen des Autors, irgendwie Rückschlüsse vom Werk auf den gemeinten Bischof möglich sind, gibt es ein Problem.

Dann kommt nämlich ein Anwalt und findet: "Das Buch ist ein Brett!".

Am Besten steht noch unmittelbar ein öffentlicher Auftritt des Autors mit Buch an, dann wird aufgrund von Dringlichkeit auf eine mündliche Verhandlung verzichtet und eine Sekretärin des Richters unterschreibt das Verbot des Buches. Wenig Aufwand für viel Geld.

Der Autor lässt sich das nicht gefallen, geht ebenfalls zum Anwalt und beantragt eine Verhandlung.

Der öffentliche Auftritt wird natürlich abgeblasen, da eine Geldstrafe in Höhe eines Einfamilienhauses angedroht wurde.

Dann gibt es endlich einen ordentlichen Prozess und misshandeltes Kind und Bischof sitzen sich gegenüber. Der Bischof streitet alles ab und niemand sagt für den Autor die Wahrheit aus - wenn es denn überhaupt Zeugen dafür gab, die Geschichte ist also nicht "erweislich wahr", es steht Aussage gegen Aussage; wobei allerdings praktisch gar nicht danach gefragt wird, ob das Buch nun Tatsachen oder Fiktion erzählt, da das Persönlichkeitsrecht in diesem Fall mehr wiegt als die Kunstfreiheit. (Wer hat jemals die Persönlichkeit des Kindes geschützt?) Das Gericht muss sich für die Unterzeichnung des Verbots rechtfertigen und sich an vorherigen, ähnlichen Urteilen orientieren. Schließlich muss das Werk so verfremdet werden, dass Rückschlüsse auf den wahren Täter nicht mehr möglich sind, bevor es wieder erscheinen darf - Der Autor muss sich ein Pseudonym zulegen, darf die Geschichte nicht mehr richtig als wahr deklarieren... - , und der ganze Spaß kostet sehr viel Geld und Nerven.

Wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen verboten wurden z.B. die Bücher

"Esra" von Maxim Biller

(http://de.wikipedia.org/wiki/Maxim_Bille

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr178305.html)

und "Mephisto - Roman einer Karriere" von Klaus Mann

(http://de.wikipedia.org/wiki/Mephisto-Entscheidung

http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv030173.html)

 

Wie du dich als Autor schützt

Hast du ein Werk geschaffen, in dem real existierende Personen vorkommen, arbeite zur maximalen Sicherheit folgende Punkte ab:

- wenn möglich, beschaffe dir Beweise für jeden einzelnen Aspekt, den du

  berichtest

- ändere die Orte und die Namen und das Aussehen der Personen

- verwende ein Pseudonym

- gebe die Geschichte als fiktiv aus

 

 

Ich habe diesen Artikel geschrieben, damit es in Zukunft vielleicht weniger Ärger wegen solch lächerlichen, sinnlosen oder ungerechten Regelungen gibt.

Der Artikel spiegelt natürlich meine eigene, subjektive Meinung wieder.

 

Was meinst du dazu? Schreib einen Kommentar!

 

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Kommentare: 1

  • #1

    Yashi (Samstag, 03 April 2010 21:23)

    hm gut erklärt^^, natürlich weiss ich auch genau worauf du damit hinaus willst xD
    Aber ich finds gut dass du solche tips aufschreibst damit sowas anderen nicht auch nicht noch passiert.
    Nur weiter so x3

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